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Meisterpflicht (Anlage A)

Schornsteinfeger in Ihrer Nähe finden

147 Schornsteinfegerbetriebe im Verzeichnis. Leistungen, Rechtslage, Städte mit Betrieben und kostenlose Anfrage.

Foto: Lewis Bedar / Pexels
Kurz gesagt: Ein Schornsteinfeger reinigt und prüft Schornsteine, Heizungsanlagen und Abgasanlagen und übernimmt gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschauen. Er ist zudem für Immissionsschutzmessungen und Bescheinigungen für Kaminöfen zuständig.

Kostenlos Angebote anfordern

Damit Heizungen und Kaminöfen sicher und sauber funktionieren, prüfen und reinigen Schornsteinfeger regelmäßig Abgasanlagen, Schornsteine und Feuerstätten. Sie führen die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau durch, messen Emissionswerte, reinigen Kaminzüge und stellen Bescheinigungen für neue oder umgebaute Feuerstätten aus. Der Schornsteinfegerberuf ist als zulassungspflichtiges Handwerk in der Handwerksordnung verankert, wobei bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zusätzlich hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Staates wahrnehmen, etwa die Überwachung der Betriebs- und Brandsicherheit. Für private Kehr- und Reinigungsarbeiten, die keine hoheitlichen Aufgaben sind, können Eigentümer inzwischen frei zwischen Anbietern wählen. Über fachbetrieb.net finden Sie Schornsteinfegerbetriebe in Ihrer Region und können kostenlos Angebote anfordern.

Typische Leistungen

  • Schornstein reinigen
  • Feuerstättenschau
  • Abgaswegprüfung
  • Immissionsschutzmessung
  • Kaminofen abnehmen
  • CO-Warnmelder prüfen
  • Kehrbescheinigung ausstellen
  • Heizungsanlage auf Abgase prüfen
  • Kaminsanierung begleiten
  • Brandschutzberatung

Wann Sie einen Schornsteinfeger brauchen

  • Regelmäßige Kehrpflicht fällig
  • Neuer Kaminofen wird installiert
  • Feuerstättenschau steht an
  • Heizungsanlage wird gewechselt
  • Immissionsschutzmessung erforderlich
  • Schornstein zieht schlecht
  • Nach Kaminbrand oder Störung

Rechtslage: Meisterpflicht und Handwerksrolle

Meisterpflicht (Anlage A)

Schornsteinfeger ist in Anlage A Nummer 12 der Handwerksordnung als zulassungspflichtiges Handwerk gelistet. Für hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau ist zusätzlich die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger durch die zuständige Behörde erforderlich, während reine Kehr- und Reinigungsarbeiten von jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb ausgeführt werden dürfen.

Der Ausbildungsberuf Schornsteinfeger dauert in der Regel 3 Jahre.

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Rechtlicher Rahmen der Kehr- und Überprüfungsordnung

Die Aufgaben und Pflichten rund um Schornsteine und Feuerstätten sind in Deutschland unter anderem im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und in der Kehr- und Überprüfungsordnung der Bundesländer geregelt, die festlegen, welche Prüfungen und Kehrungen in welchen Intervallen vorgeschrieben sind. Diese Vorschriften unterscheiden zwischen hoheitlichen Aufgaben, die nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für den jeweiligen Kehrbezirk durchführen darf, und freien Leistungen, die von jedem eingetragenen Betrieb angeboten werden können. Für Eigentümer bedeutet das, dass sie bei sicherheitsrelevanten Terminen wie der Feuerstättenschau an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger gebunden sind. Bei zusätzlichen Reinigungswünschen oder Beratungen können sie dagegen frei wählen. Diese Unterscheidung ist wichtig, um Missverständnisse bei der Betriebswahl zu vermeiden. Bei einem Eigentümerwechsel sollten neue Eigentümer sich zudem zeitnah beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger melden, um über anstehende Termine informiert zu sein.

Sicherheit rund um Feuerstätten und Abgase

Eine regelmäßige Prüfung von Schornsteinen und Feuerstätten dient in erster Linie der Sicherheit, da unzureichend gereinigte Kamine ein erhöhtes Brandrisiko durch Rußablagerungen bergen und fehlerhafte Abgaswege zum gefährlichen Austritt von Kohlenmonoxid führen können. Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos, weshalb funktionierende CO-Warnmelder in Räumen mit Feuerstätten einen wichtigen zusätzlichen Schutz bieten. Der Schornsteinfeger prüft bei seinen Terminen nicht nur die Sauberkeit, sondern auch die technische Funktionsfähigkeit der gesamten Abgasanlage. Eigentümer sollten festgestellte Mängel zeitnah beheben lassen, da eine mangelhafte Anlage im schlimmsten Fall lebensgefährlich sein kann. Bei Umbauten an der Heizung oder dem Einbau eines neuen Kaminofens ist die frühzeitige Einbindung des Schornsteinfegers deshalb sinnvoll. Auch die regelmäßige Kontrolle der Batterien in CO-Warnmeldern gehört zu einer verantwortungsvollen Wartung, da ein leerer Warnmelder im Ernstfall wirkungslos bleibt.

Emissionsschutz und moderne Feuerstätten

Mit steigenden Anforderungen an den Umweltschutz rückt neben der Sicherheit auch die Emissionsmessung bei Feuerstätten stärker in den Fokus, insbesondere bei holzbefeuerten Öfen und Kaminen, die je nach Alter und Bauart unterschiedliche Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten müssen. Der Schornsteinfeger führt im Rahmen der Immissionsschutzmessung entsprechende Kontrollen durch und kann bei Überschreitung der Grenzwerte auf Nachrüstoptionen wie Feinstaubfilter oder den Austausch veralteter Öfen hinweisen. Wer einen neuen Kaminofen plant, sollte sich vorab über die aktuell geltenden Emissionsanforderungen informieren, um spätere Nachrüstpflichten zu vermeiden. Der zuständige Schornsteinfegerbetrieb kann bereits vor dem Kauf beraten, welche Anforderungen ein neues Gerät erfüllen muss. Auch die Wahl des richtigen Brennmaterials, etwa ausreichend getrocknetes Holz, beeinflusst die Emissionswerte einer Feuerstätte erheblich.

Wovon die Kosten abhängen

  • Art der Feuerstätte (Öl, Gas, Holz)
  • Anzahl der zu kehrenden Schornsteine
  • Häufigkeit der gesetzlichen Kehrpflicht
  • Umfang der Feuerstättenschau
  • Region und zuständiger Kehrbezirk
  • Zusatzmessungen bei Immissionsschutz
  • Anfahrt bei ländlicher Lage
Steuerbonus nutzenFür Handwerkerleistungen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung in einem in der EU oder im EWR gelegenen Haushalt können Steuerpflichtige 20 Prozent der Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, ohne Materialkosten) von der tariflichen Einkommensteuer abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung sowie eine Zahlung per Überweisung auf das Konto des Betriebs, Barzahlungen werden nicht anerkannt. Nicht begünstigt sind öffentlich geförderte Maßnahmen, für die bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen wurden. Zum Handwerkerbonus-Rechner

Checkliste: So wählen Sie den richtigen Betrieb

  • Zuständigkeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für hoheitliche Aufgaben klären
  • Für freie Kehrarbeiten mehrere Angebote vergleichen
  • Eintragung in die Handwerksrolle prüfen
  • Termine für gesetzliche Prüfungen frühzeitig vereinbaren
  • Bescheinigungen und Protokolle aushändigen lassen
  • Erreichbarkeit bei dringenden Anliegen erfragen
  • Erfahrung mit Ihrer Feuerstättenart erfragen

Schornsteinfeger nach Stadt

Schornsteinfegerbetriebe nach Bundesland

BundeslandBetriebe
Bayern22
Thüringen20
Nordrhein-Westfalen19
Sachsen19
Niedersachsen14
Baden-Württemberg12
Sachsen-Anhalt11
Brandenburg6
Rheinland-Pfalz6
Saarland5
Berlin4
Hessen3
Schleswig-Holstein3
Mecklenburg-Vorpommern3
Zählung der im Verzeichnis erfassten Betriebe mit Ortszuordnung. Quelle: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 31.05.2026.

Häufige Fragen zum Gewerk Schornsteinfeger

Muss ich den Schornsteinfeger für meinen Bezirk nehmen?

Für hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau und bestimmte sicherheitsrelevante Prüfungen ist der für Ihren Kehrbezirk bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig, den Sie sich nicht frei aussuchen können. Für freie Leistungen wie zusätzliche Reinigungen oder Beratungen können Sie hingegen einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unsicherheit gibt der zuständige Bezirksschornsteinfeger Auskunft, welche Aufgaben hoheitlich und welche frei vergebbar sind.

Wie oft muss der Schornstein gekehrt werden?

Die Häufigkeit richtet sich nach der Art der Feuerstätte und wird in der Regel durch die zuständige Behörde beziehungsweise die Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger informiert Eigentümer über die für ihre Anlage geltenden Intervalle. Eine regelmäßige Kehrung reduziert das Risiko von Kaminbränden und verbessert die Betriebssicherheit der Heizungsanlage.

Was passiert bei der Feuerstättenschau?

Bei der Feuerstättenschau prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand der Feuerstätten und Abgasanlagen im Gebäude. Werden Mängel festgestellt, erhält der Eigentümer eine Frist zur Behebung. Die Feuerstättenschau dient in erster Linie der Sicherheit vor Bränden und Vergiftungen durch Abgase.

Was kostet das Kehren eines Schornsteins?

Die Kosten hängen von Art der Feuerstätte, Anzahl der Schornsteine und den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen ab, sodass sich seriös keine pauschale Zahl nennen lässt. Für hoheitliche Leistungen gelten häufig festgelegte Gebührenordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kann Auskunft über die konkreten Kosten für Ihre Anlage geben.

Brauche ich für einen neuen Kaminofen eine Abnahme?

Ja, ein neuer oder umgebauter Kaminofen muss vor der ersten Inbetriebnahme vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen werden, der prüft, ob die Feuerstätte fachgerecht installiert wurde und der Schornstein geeignet ist. Ohne diese Abnahme drohen im Schadensfall Probleme mit der Versicherung. Melden Sie neue Feuerstätten deshalb frühzeitig beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger an.

Was passiert, wenn ich die Kehrpflicht ignoriere?

Wird die vorgeschriebene Kehrung oder Prüfung nicht durchgeführt, kann die zuständige Behörde die Maßnahme anordnen und im Wiederholungsfall Bußgelder verhängen, da die Kehrpflicht auch dem Brandschutz und der Betriebssicherheit dient. Zudem kann die Versicherung bei einem Schadensfall die Leistung kürzen, wenn nachweislich vorgeschriebene Prüfungen unterblieben sind. Es lohnt sich daher, Termine für Kehrung und Feuerstättenschau wahrzunehmen.

Wer ist für die Rauchmelderprüfung zuständig?

Je nach Bundesland und Regelung liegt die Verantwortung für die Installation und Prüfung von Rauchmeldern beim Eigentümer oder Vermieter, manche Schornsteinfegerbetriebe bieten die Überprüfung als zusätzliche Dienstleistung an. Verbindliche Auskunft zur Zuständigkeit in Ihrem Bundesland gibt die jeweilige Landesbauordnung. Ein funktionierender Rauchmelder kann im Brandfall lebensrettend sein.

Gilt die Steuerermäßigung auch für Schornsteinfegerleistungen?

Ja, für die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und Feuerstätten im eigenen Haushalt kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden, sofern es sich um Arbeitskosten handelt und eine ordnungsgemäße Rechnung mit Überweisung vorliegt. Damit lassen sich 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, absetzen. Bewahren Sie die Rechnung des Schornsteinfegers für die Steuererklärung auf.

Fachbegriffe

Bezirksschornsteinfeger Feuerstättenschau Kehrbuch

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Quellen