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Rechner

Handwerkerbonus-Rechner (§ 35a EStG)

Wie viel Steuer Sie mit einer Handwerkerrechnung sparen.

Foto: https://kaboompics.com/ / Pexels
Kurz gesagt: Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten einer Handwerkerrechnung von Ihrer Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Materialkosten zählen nicht.

So rechnet der Rechner

Steuerermäßigung = min(20 % × Arbeitskosten; 1.200 € − bereits genutzter Betrag). Berücksichtigt werden nur Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer.

Arbeitskosten20 %Steuerermäßigung
1.500 €300 €300 €
3.000 €600 €600 €
6.000 €1.200 €1.200 €
9.000 €1.800 €1.200 € (Höchstbetrag)
Rechenbeispiele ohne vorherige Nutzung im selben Jahr.

Voraussetzungen

  • Leistung in einem Haushalt in der EU oder im EWR (Renovierung, Erhaltung, Modernisierung)
  • Ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesenen Arbeitskosten
  • Zahlung per Überweisung auf das Konto des Betriebs, keine Barzahlung
  • Keine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse

Rechtsgrundlage: § 35a EStG, Stand September 2026. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Zählen Materialkosten zum Handwerkerbonus?

Nein. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, also Lohn, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich Umsatzsteuer. Deshalb sollten diese Kosten auf der Rechnung getrennt vom Material ausgewiesen sein.

Gilt der Bonus auch für Mieter?

Ja, auch Mieter können Handwerkerleistungen geltend machen, etwa für Arbeiten in der eigenen Wohnung oder anteilig über die Nebenkostenabrechnung, sofern die Arbeitskosten dort ausgewiesen sind.

Kann ich bar bezahlen?

Nein. Das Finanzamt erkennt nur Zahlungen per Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers an. Barzahlungen sind vom Steuerbonus ausgeschlossen.