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kein Handwerk nach HwO

Garten- und Landschaftsbau in Ihrer Nähe finden

2.340 GaLaBau-Betriebe im Verzeichnis. Leistungen, Rechtslage, Städte mit Betrieben und kostenlose Anfrage.

Foto: Sergej ***** / Pexels
Kurz gesagt: Ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb gestaltet und pflegt Gärten, legt Terrassen, Wege und Teiche an und übernimmt Erdarbeiten sowie Bepflanzungen. Er ist auch für die Grünflächenpflege bei Gewerbe- und Wohnobjekten zuständig.

Kostenlos Angebote anfordern

Ein gepflegter Garten mit Terrasse, Wegen und passender Bepflanzung erhöht den Wohnwert eines Grundstücks erheblich, und Garten- und Landschaftsbaubetriebe bringen dafür Fachwissen über Pflanzen, Böden und Bautechnik mit. Sie legen Terrassen und Wege an, gestalten Beete und Rasenflächen, bauen Teiche und Stützmauern und übernehmen die laufende Pflege von Grünflächen bei Privat- und Gewerbekunden. Anders als viele der zuvor genannten Berufe zählt der Garten- und Landschaftsbau nicht zu den in der Handwerksordnung geregelten Handwerken, es handelt sich um einen eigenständigen, staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ohne Meisterzwang als Zulassungsvoraussetzung für die Selbstständigkeit. Dennoch gibt es freiwillige Meisterprüfungen und Qualitätssiegel, an denen sich Kunden orientieren können. Über fachbetrieb.net finden Sie GaLaBau-Betriebe in Ihrer Region und können kostenlos Angebote anfordern.

Typische Leistungen

  • Terrasse anlegen
  • Gartenwege pflastern
  • Rasenflächen anlegen und pflegen
  • Bepflanzung und Beetgestaltung
  • Teiche und Wasserspiele
  • Stützmauern im Garten
  • Zaunanlagen im Garten
  • Baumfällung und Baumpflege
  • Bewässerungssysteme
  • Winterdienst für Grünflächen

Wann Sie einen Garten- und Landschaftsbauer brauchen

  • Garten soll neu gestaltet werden
  • Terrasse oder Wege gewünscht
  • Rasen ist in schlechtem Zustand
  • Neue Bepflanzung geplant
  • Gartenpflege wird benötigt
  • Teich oder Wasserspiel gewünscht
  • Gewerbliche Außenanlage muss gepflegt werden

Rechtslage: Meisterpflicht und Handwerksrolle

kein Handwerk nach HwO

Garten- und Landschaftsbau ist kein Handwerk im Sinne der Handwerksordnung und taucht deshalb weder in Anlage A noch in Anlage B auf. Die Tätigkeit kann grundsätzlich ohne Meisterbrief als Gewerbe angemeldet und ausgeübt werden. Dennoch gibt es einen eigenständigen, staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine freiwillige Meisterprüfung im Garten- und Landschaftsbau, an der sich Kunden bei der Betriebswahl orientieren können.

Der Ausbildungsberuf Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, dauert in der Regel 3 Jahre.

Meisterpflicht-Check für alle Gewerke →

Rechtlicher Status des Garten- und Landschaftsbaus

Im Gegensatz zu vielen Bauhandwerken ist der Garten- und Landschaftsbau kein Handwerk im Sinne der Handwerksordnung und wird deshalb weder in Anlage A noch in Anlage B aufgeführt. Wer diese Tätigkeit selbstständig ausüben möchte, benötigt dafür keinen Meisterbrief, sondern kann die Tätigkeit als freies Gewerbe anmelden. Dennoch existiert ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf sowie eine freiwillige Meisterprüfung im Garten- und Landschaftsbau, die von Fachverbänden angeboten wird und als Qualitätsmerkmal dienen kann. Für Kunden bedeutet das fehlende Meistererfordernis, dass die Erfahrung und die Referenzen eines Betriebs bei der Auswahl eine besonders wichtige Rolle spielen, da eine formale Zulassungspflicht wie in anderen Gewerken nicht besteht. Ein Blick auf abgeschlossene Referenzprojekte und Kundenbewertungen kann deshalb bei diesem Gewerbe zusätzlich hilfreich sein. Auch Mitgliedschaften in anerkannten Fachverbänden können bei der Einschätzung der Seriosität eines Betriebs zusätzlich helfen.

Bodenverhältnisse als Grundlage der Gartenplanung

Bevor ein Garten neu gestaltet wird, lohnt sich eine genaue Betrachtung der vorhandenen Bodenverhältnisse, da Bodenart, Nährstoffgehalt und Wasserdurchlässigkeit maßgeblich beeinflussen, welche Pflanzen gut gedeihen und wo Staunässe drohen kann. Schwere, lehmige Böden speichern Wasser gut, neigen aber eher zu Verdichtung und Staunässe, während sandige Böden Wasser schnell durchlassen und häufiger bewässert werden müssen. Bei geplanten Terrassen oder Wegen ist zudem eine ausreichende Tragfähigkeit und ein fachgerechter Unterbau wichtig, damit sich der Belag nicht mit der Zeit absenkt oder verschiebt. Ein erfahrener GaLaBau-Betrieb prüft die Bodenverhältnisse vor der Planung und passt Pflanzenwahl sowie Bauweise entsprechend an, statt eine Standardlösung unabhängig vom individuellen Grundstück umzusetzen. Auch eine Bodenanalyse zu Nährstoffgehalt und pH-Wert kann sinnvoll sein, um Pflanzen gezielt an die vorhandenen Bedingungen anzupassen.

Nachhaltige Gartengestaltung

Angesichts zunehmender Trockenperioden und des Wunsches nach naturnahen Gärten setzen viele Garten- und Landschaftsbaubetriebe verstärkt auf wassersparende und pflegeleichte Gestaltungskonzepte, etwa trockenheitsresistente Staudenpflanzungen, Regenwassernutzung für die Bewässerung oder wasserdurchlässige Pflasterbeläge, die Regenwasser versickern lassen statt es abzuleiten. Solche Konzepte können langfristig sowohl den Pflegeaufwand als auch den Wasserverbrauch reduzieren, erfordern aber bereits bei der Planung eine sorgfältige Auswahl geeigneter Pflanzenarten und Materialien. Auch die Förderung von Biodiversität, etwa durch heimische Pflanzenarten und naturnahe Gartenbereiche, gewinnt bei vielen Kunden an Bedeutung. Ein GaLaBau-Betrieb mit Erfahrung in nachhaltiger Gartengestaltung kann beraten, welche Maßnahmen für das jeweilige Grundstück und persönliche Vorstellungen sinnvoll umsetzbar sind. Auch der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel zugunsten natürlicher Methoden gehört für viele Kunden mittlerweile zu einem nachhaltigen Gartenkonzept dazu.

Wovon die Kosten abhängen

  • Fläche und Umfang der Gestaltung
  • Art der Pflasterung oder Bepflanzung
  • Bodenverhältnisse und Erdarbeiten
  • Bewässerungs- und Beleuchtungstechnik
  • Art und Alter der Pflanzen
  • Wiederkehrende Pflegeleistungen
  • Region und Anfahrt
Steuerbonus nutzenFür Handwerkerleistungen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung in einem in der EU oder im EWR gelegenen Haushalt können Steuerpflichtige 20 Prozent der Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, ohne Materialkosten) von der tariflichen Einkommensteuer abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung sowie eine Zahlung per Überweisung auf das Konto des Betriebs, Barzahlungen werden nicht anerkannt. Nicht begünstigt sind öffentlich geförderte Maßnahmen, für die bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen wurden. Zum Handwerkerbonus-Rechner

Checkliste: So wählen Sie den richtigen Betrieb

  • Erfahrung mit vergleichbaren Gartenprojekten erfragen
  • Freiwilligen Meistertitel oder Qualitätssiegel prüfen
  • Referenzen oder Fotos abgeschlossener Projekte ansehen
  • Mehrere Angebote mit Leistungsverzeichnis vergleichen
  • Pflanzenqualität und Herkunft erfragen
  • Gewährleistung auf Anwuchs und Bauleistungen klären
  • Pflegevertrag und Folgekosten besprechen
  • Entsorgung von Erdaushub und Grünschnitt klären

Garten- und Landschaftsbauer nach Stadt

GaLaBau-Betriebe nach Bundesland

BundeslandBetriebe
Nordrhein-Westfalen486
Bayern403
Baden-Württemberg388
Niedersachsen268
Hessen175
Rheinland-Pfalz118
Sachsen116
Schleswig-Holstein89
Thüringen75
Brandenburg72
Sachsen-Anhalt63
Saarland27
Mecklenburg-Vorpommern22
Berlin21
Bremen6
Hamburg6
Zählung der im Verzeichnis erfassten Betriebe mit Ortszuordnung. Quelle: OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 31.05.2026.

Häufige Fragen zum Gewerk Garten- und Landschaftsbau

Braucht ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb einen Meisterbrief?

Nein, Garten- und Landschaftsbau ist kein Handwerk nach der Handwerksordnung und kann deshalb ohne Meisterpflicht ausgeübt werden. Es gibt jedoch eine freiwillige Meisterprüfung sowie Qualitätssiegel von Fachverbänden, an denen sich Kunden bei der Auswahl orientieren können. Erfahrung und Referenzen sind bei diesem Gewerbe daher besonders aussagekräftige Auswahlkriterien.

Was kostet die Neugestaltung eines Gartens?

Die Kosten hängen stark von Fläche, gewünschten Elementen wie Terrasse oder Teich und den Bodenverhältnissen ab, sodass sich seriös keine pauschale Zahl nennen lässt. Ein GaLaBau-Betrieb erstellt nach einer Besichtigung und einem Beratungsgespräch ein individuelles Angebot. Holen Sie mehrere Angebote ein, um Leistungsumfang und Preis vergleichen zu können.

Wann ist die beste Zeit für Gartenarbeiten?

Viele Pflanzarbeiten lassen sich am besten im Frühjahr oder Herbst durchführen, wenn die Temperaturen moderat sind und Pflanzen gut anwachsen können, während Erd- und Pflasterarbeiten weitgehend ganzjährig möglich sind, solange der Boden nicht gefroren ist. Ein GaLaBau-Betrieb kann je nach geplanten Arbeiten den optimalen Zeitpunkt empfehlen. Bei größeren Projekten lohnt sich eine frühzeitige Terminplanung, da gute Betriebe oft ausgebucht sind.

Wie oft sollte der Rasen professionell gepflegt werden?

Das hängt von Rasenart, Nutzung und gewünschtem Erscheinungsbild ab, regelmäßiges Mähen, gelegentliches Vertikutieren und Düngen tragen zu einem gesunden Rasen bei. Ein GaLaBau-Betrieb kann einen individuellen Pflegeplan für Ihren Rasen erstellen. Bei stark beanspruchten oder problematischen Flächen kann eine professionelle Rasensanierung sinnvoller sein als wiederholte Einzelmaßnahmen.

Welche Pflastersteine eignen sich für die Terrasse?

Die Wahl hängt von gewünschter Optik, Belastung und Budget ab, Naturstein wirkt hochwertig, ist aber oft teurer, während Betonpflaster kostengünstiger und in vielen Formen und Farben erhältlich ist. Auch die Rutschfestigkeit spielt für Terrassen eine wichtige Rolle. Ein GaLaBau-Betrieb kann anhand Ihrer Vorstellungen und des Budgets geeignete Materialien vorschlagen.

Was ist bei der Anlage eines Gartenteichs zu beachten?

Wichtig sind unter anderem die richtige Tiefe für die gewünschte Nutzung, etwa für Fischbesatz, eine geeignete Abdichtung und die Wasserqualität, um Algenbildung zu vermeiden. Auch die Lage im Garten, etwa Sonneneinstrahlung und Nähe zu Bäumen mit Laubfall, beeinflusst die spätere Pflege erheblich. Ein GaLaBau-Betrieb kann die Planung an Standort und persönliche Wünsche anpassen.

Übernimmt ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb auch die laufende Pflege?

Ja, viele Betriebe bieten neben der Neugestaltung auch laufende Pflegeverträge für Rasen, Hecken und Beete an, sowohl für private Gärten als auch für gewerbliche Außenanlagen. Ein Pflegevertrag kann helfen, den Garten dauerhaft in gutem Zustand zu halten, ohne sich selbst um jeden Pflegeschritt kümmern zu müssen. Fragen Sie direkt beim Betrieb nach den angebotenen Pflegeleistungen und deren Umfang.

Gilt die Steuerermäßigung auch für Gartenarbeiten?

Ja, Garten- und Landschaftsbauarbeiten am eigenen Grundstück, etwa das Anlegen einer Terrasse oder die Rasenpflege, können unter § 35a EStG als Handwerkerleistung beziehungsweise haushaltsnahe Dienstleistung fallen. Damit lassen sich 20 % der Arbeitskosten absetzen, wobei je nach Einordnung unterschiedliche Höchstbeträge gelten können. Achten Sie auf eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Zahlung per Überweisung.

Fachbegriffe

Drainage Verbundsteinpflaster

Passende Ratgeber

Quellen