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Meisterpflicht-Check

Ist das Gewerk zulassungspflichtig? Was Sie prüfen sollten.

Foto: Ono Kosuki / Pexels
Kurz gesagt: Bei zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der Handwerksordnung) darf ein Betrieb nur selbstständig arbeiten, wenn er in der Handwerksrolle eingetragen ist, in der Regel mit Meistertitel oder gleichwertiger Qualifikation.
Wählen Sie ein Gewerk, um die Rechtslage zu sehen.

Alle Gewerke im Überblick

GewerkStatus
ElektrikerMeisterpflicht (Anlage A)
Sanitär-InstallateurMeisterpflicht (Anlage A)
HeizungsbauerMeisterpflicht (Anlage A)
DachdeckerMeisterpflicht (Anlage A)
ZimmererMeisterpflicht (Anlage A)
Tischler / SchreinerMeisterpflicht (Anlage A)
Maler und LackiererMeisterpflicht (Anlage A)
FliesenlegerMeisterpflicht (Anlage A)
GlaserMeisterpflicht (Anlage A)
Metallbauer / SchlosserMeisterpflicht (Anlage A)
SteinmetzMeisterpflicht (Anlage A)
Maurer und BauunternehmenMeisterpflicht (Anlage A)
Stuckateur / VerputzerMeisterpflicht (Anlage A)
SchornsteinfegerMeisterpflicht (Anlage A)
Rollladen- und SonnenschutztechnikerMeisterpflicht (Anlage A)
Parkett- und BodenlegerMeisterpflicht (Anlage A)
Raumausstatter / PolstererMeisterpflicht (Anlage A)
Schlüsseldienstkein Handwerk nach HwO
Fenster- und TürenbauerMeisterpflicht (Anlage A)
Garten- und Landschaftsbaukein Handwerk nach HwO
GerüstbauerMeisterpflicht (Anlage A)
Dämmung und IsolierungMeisterpflicht (Anlage A)
Quelle: Anlage A und Anlage B HwO, Stand September 2026.

So prüfen Sie einen Betrieb

  • Nach der Eintragung in die Handwerksrolle fragen und sich die Handwerkskarte zeigen lassen
  • Bei Zweifeln die zuständige Handwerkskammer um Auskunft bitten
  • Meistertitel ist nicht die einzige Zugangsmöglichkeit: auch Ausnahmebewilligungen und die Altgesellenregelung erlauben die Eintragung
  • Bei zulassungsfreien Handwerken zählen Referenzen, Ausbildung und Versicherungsschutz umso mehr

Häufige Fragen

Darf ein Betrieb ohne Meister arbeiten?

In zulassungspflichtigen Handwerken nur mit Eintragung in die Handwerksrolle. Diese setzt in der Regel den Meistertitel voraus, kann aber auch über gleichwertige Abschlüsse, Ausnahmebewilligungen oder die Altgesellenregelung erfolgen.

Wo prüfe ich die Eintragung?

Fragen Sie den Betrieb nach der Handwerkskarte. Die zuständige Handwerkskammer kann ebenfalls Auskunft geben, ob ein Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist.

Seit wann gilt die Meisterpflicht für Fliesenleger wieder?

Seit dem 14. Februar 2020 sind unter anderem Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Raumausstatter und Rollladen- und Sonnenschutztechniker wieder zulassungspflichtig.