Zum Inhalt
fachbetrieb.net

Glossar

Feuerstättenschau

Kurz gesagt: Die Feuerstättenschau ist die regelmäßige Überprüfung von Feuerungsanlagen und Abgaswegen durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger auf Betriebs- und Brandsicherheit.

Bei der Feuerstättenschau prüft der zuständige Bezirksschornsteinfeger regelmäßig alle Feuerstätten eines Gebäudes, etwa Heizkessel, Kaminöfen oder offene Kamine, sowie die dazugehörigen Abgaswege auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand. Kontrolliert werden unter anderem Abstände zu brennbaren Bauteilen, die Funktionsfähigkeit von Bauteilen und die Einhaltung geltender Vorschriften.

Ziel der Feuerstättenschau ist in erster Linie die Brand- und Betriebssicherheit im Gebäude, sie ist unabhängig von der regelmäßigen Kehrung und Abgasmessung eine eigenständige, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung. Der genaue Turnus richtet sich nach den bundeslandspezifischen Kehr- und Überprüfungsordnungen sowie der Art der vorhandenen Feuerstätten.

Werden bei der Feuerstättenschau Mängel festgestellt, setzt der Bezirksschornsteinfeger dem Eigentümer in der Regel eine Frist zur Beseitigung, bei erheblichen Sicherheitsmängeln kann im Extremfall sogar die Nutzung der betroffenen Feuerstätte untersagt werden. Eigentümer sollten festgestellte Mängel deshalb zeitnah durch einen Fachbetrieb beheben lassen.

Der genaue zeitliche Turnus variiert je nach Bundesland und Art der Feuerstätte, häufig liegt er zwischen ein und drei Jahren. Eigentümer erhalten die Termine in der Regel rechtzeitig vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger mitgeteilt und sollten Zugang zu allen relevanten Anlagenteilen sicherstellen. Wird ein vereinbarter Termin ohne triftigen Grund wiederholt verpasst, kann dies im Extremfall behördliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch bei bereits stillgelegten, aber noch im Gebäude vorhandenen Feuerstätten kann eine Prüfung erforderlich sein, um sicherzustellen, dass von der ungenutzten Anlage keine Gefahr mehr ausgeht.

Eigentümer sollten Termine zur Feuerstättenschau nicht unnötig verschieben, da sich sonst Fristen und Folgetermine unnötig verzögern können.

PraxishinweisBeheben Sie bei der Feuerstättenschau festgestellte Mängel zeitnah durch einen Fachbetrieb, um Nutzungsuntersagungen oder Folgetermine zu vermeiden.

Betroffene Gewerke

Schornsteinfeger

Verwandte Begriffe