Glossar
Kehrbuch
Im Kehrbuch hält der zuständige Bezirksschornsteinfeger fest, welche Feuerstätten in einem Gebäude vorhanden sind und welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten wann an diesen durchgeführt wurden. Es dient als fortlaufende Dokumentation über den gesamten Nutzungszeitraum der Feuerungsanlagen hinweg und verbleibt in der Regel beim Gebäudeeigentümer.
Für Eigentümer ist das Kehrbuch ein wichtiger Nachweis, etwa gegenüber Versicherungen im Schadensfall oder bei einem Eigentümerwechsel, da es zeigt, ob die vorgeschriebenen Prüf- und Kehrtermine eingehalten wurden. Fehlende oder unvollständige Einträge können im Ernstfall zu Problemen bei der Schadensregulierung führen.
Bei einem Eigentümerwechsel sollte das Kehrbuch an den neuen Eigentümer übergeben werden, damit die Dokumentation lückenlos fortgeführt werden kann. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kann bei Verlust des Kehrbuchs in der Regel Auskunft über die bereits durchgeführten Arbeiten geben, da er entsprechende eigene Aufzeichnungen führt.
Manche Bezirksschornsteinfeger führen mittlerweile zusätzlich eine digitale Dokumentation, die das klassische, physische Kehrbuch ergänzt oder teilweise ersetzt, was die Nachvollziehbarkeit über einen Eigentümerwechsel hinweg erleichtern kann. Unabhängig von der gewählten Form bleibt der Zweck derselbe: eine lückenlose, überprüfbare Historie aller sicherheitsrelevanten Prüfungen an den Feuerstätten eines Gebäudes über dessen gesamte Nutzungsdauer hinweg.
Bei Verlust oder Beschädigung des physischen Kehrbuchs kann der zuständige Bezirksschornsteinfeger in der Regel eine Zweitschrift auf Basis seiner eigenen Aufzeichnungen ausstellen.
Bei einem Neubau wird das Kehrbuch in der Regel im Rahmen der ersten Feuerstättenschau angelegt und ab diesem Zeitpunkt fortlaufend geführt.