Glossar
Aufmaß
Bei Verträgen, die nach Einheitspreisen abgerechnet werden, etwa üblich bei Bauleistungen unter der VOB/B, ist das Aufmaß die Grundlage für die spätere Rechnung. Dabei werden die tatsächlich ausgeführten Mengen, etwa Quadratmeter Putzfläche, Laufmeter Rohrleitung oder Kubikmeter Aushub, exakt vermessen und dokumentiert, statt nur nach vorab geschätzten Mengen zu bezahlen.
Ein sorgfältig erstelltes Aufmaß schützt beide Seiten: Der Betrieb erhält eine nachvollziehbare Grundlage für seine Abrechnung, der Kunde kann prüfen, ob die berechneten Mengen tatsächlich der ausgeführten Leistung entsprechen. Üblich ist, dass das Aufmaß gemeinsam mit dem Kunden oder einem von ihm beauftragten Bausachverständigen aufgenommen oder zumindest gegengezeichnet wird.
Bei Streitigkeiten über die Rechnungshöhe ist häufig das Aufmaß der zentrale Streitpunkt, da geschätzte und tatsächlich vermessene Mengen voneinander abweichen können. Wer bei größeren Bauleistungen Wert auf Nachvollziehbarkeit legt, sollte auf ein detailliertes, mit Skizzen und Maßangaben versehenes Aufmaß bestehen, statt sich mit einer reinen Summenrechnung zufriedenzugeben.
Digitale Aufmaßverfahren mit Laser- oder Tachymeter-Technik gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie schnellere und oft genauere Ergebnisse liefern als klassisches Maßband und Zollstock. Für den Kunden ändert sich dadurch am grundsätzlichen Prinzip wenig, wichtig bleibt eine nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse. Bei Unstimmigkeiten kann im Zweifel ein unabhängiger Sachverständiger ein eigenes Kontrollaufmaß erstellen, um die Angaben des Betriebs zu überprüfen.
Auch digitale Aufmaße sollten dem Kunden in verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden, etwa als Skizze mit eingetragenen Maßen, statt nur als reine Zahlenkolonne auf der Rechnung.