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Glossar

Nachtrag

Kurz gesagt: Ein Nachtrag ist eine nachträgliche Vertragsänderung, mit der zusätzliche oder geänderte Leistungen und der dafür anfallende Preis vereinbart werden.

Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten nötig werden, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren, etwa weil ein verdeckter Wasserschaden entdeckt wird, wird dafür üblicherweise ein Nachtrag erstellt. Darin werden die zusätzliche Leistung, der dafür anfallende Preis und gegebenenfalls eine veränderte Fertigstellungsfrist festgehalten.

Rechtlich handelt es sich beim Nachtrag um eine Vertragsänderung, die grundsätzlich der Zustimmung beider Seiten bedarf. Ein Betrieb darf nicht einfach eigenmächtig zusätzliche Leistungen ausführen und anschließend berechnen, ohne den Kunden vorher informiert und dessen Einverständnis eingeholt zu haben, außer bei echten Notfallmaßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Für Kunden ist es sinnvoll, sich jeden Nachtrag vor Ausführung schriftlich mit Preis und Begründung vorlegen zu lassen, statt ihn erst auf der Schlussrechnung zu entdecken. So lässt sich frühzeitig einschätzen, ob der zusätzliche Preis angemessen ist, und im Zweifel ein Alternativangebot einholen, sofern die Dringlichkeit dies zulässt.

In der Baupraxis empfiehlt es sich, bereits im ursprünglichen Vertrag festzuhalten, wie mit Nachträgen umgegangen wird, etwa durch welche Person sie freigegeben werden müssen und in welcher Form sie zu dokumentieren sind. Das schafft für beide Seiten Klarheit und verhindert, dass am Ende einer Baumaßnahme eine unübersichtliche Zahl mündlich vereinbarter Zusatzleistungen zu Streit über die Schlussrechnung führt.

Ein klar strukturierter Nachtrag mit eigener Position, Preis und kurzer Begründung erleichtert es beiden Seiten, den zusätzlichen Aufwand später von der ursprünglich vereinbarten Leistung sauber abzugrenzen.

PraxishinweisLassen Sie sich jeden Nachtrag vor Ausführung schriftlich mit Preis und Begründung vorlegen, statt ihn erst auf der Schlussrechnung zu entdecken.

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