Tischler / Schreiner · Frankfurt am Main · Hessen
Tischler / Schreiner in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main liegt im Raum Frankfurt am Main und bringt es auf 775.790 Einwohner, eine Größenordnung, in der Tischler (Schreiner)-Betriebe regelmäßig gebraucht werden, von der kleinen Reparatur bis zum größeren Vorhaben. Die folgende Liste zeigt 5 Betriebe vor Ort mit den jeweils verfügbaren Kontaktangaben sowie ergänzend Anbieter aus benachbarten Orten im weiteren Umkreis der Stadt, gefolgt von Antworten auf häufige Fragen.
Diese Tischlereien sind in Frankfurt am Main erfasst
Schreinerei Lott
Alt-Eschersheim 40, 60433 Frankfurt am Main
Schreinerei Patrick Bockenheimer
Eckstraße 4, 60437 Frankfurt am Main
Hartmann Holzmarkt
Frankfurt am Main
Huppert + Börner Schreinerei
Ginnheimer Stadtweg 108a, 60431 Frankfurt am Main
Schreinerei Stiel
Hügelstraße 183 e, 60431 Frankfurt am Main
Die Zahl von 5 erfassten Tischlereien in Frankfurt am Main beschreibt den Stand der bei uns geführten Einträge, nicht zwingend die vollständige Marktlage im Raum Frankfurt am Main. Kleinere Betriebe ohne eigenen Webauftritt fehlen in solchen Verzeichnissen häufiger, während größere Firmen meist erfasst sind. Für eine vollständige Marktübersicht braucht es daher zusätzliche eigene Recherche.
Verzeichnisdaten für Frankfurt am Main auf einen Blick
| Betriebe in Frankfurt am Main | 5 |
|---|---|
| Landkreis / Kreis | Frankfurt am Main |
| Betriebe im Umkreis von 20 km | 17 |
| Einwohner je Betrieb in der Stadt | 155.158 |
Betriebe im 20-km-Umkreis
- 4,3 km
Schreinerei Stefan Thiel
- 4,7 km
Borrmann
- 5,3 km
Jörg Leyh Kreativwerkstatt
Offenbach am Main
- 12,3 km
Bau- & Möbelschreinerei Jessberger
Kelsterbach
- 12,9 km
Thomas Rieger
Liederbach am Taunus
- 14,6 km
Schreinerei Ralf Urban
Kronberg im Taunus
- 14,9 km
Schreinerei Haase
Egelsbach
- 16,6 km
Friebe
Kelkheim
- 16,6 km
Schreinerei Floridia
Marie-Curie-Straße 25, 63329 Egelsbach
- 17,9 km
E. L. Klein
Rodgau
Tischler (Schreiner) in Frankfurt am Main auf der Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende. Orange: in der Stadt, grau: Umgebung.
Rechtslage für Tischler (Schreiner)
Meisterpflicht (Anlage A)
Tischler (Schreiner) gehört zu den Gewerken, die zulassungspflichtig (Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung) sind. Diese Angabe orientiert sich an der Handwerksordnung und kann sich im Einzelfall ändern. Verbindliche Auskunft zur aktuellen Rechtslage und zur Handwerksrolle erteilt stets die zuständige Handwerkskammer der jeweiligen Region. Diese Angabe dient ausschließlich der ersten Orientierung. Meisterpflicht-Check
Bevor Sie anfragen: eine kurze Checkliste
- Referenzprojekte oder Musterstücke ansehen
- Eintragung in die Handwerksrolle prüfen
- Mehrere Angebote mit genauer Beschreibung vergleichen
- Gewährleistung schriftlich festhalten
- Nachhaltigkeit und Holzherkunft erfragen
Weitere Gewerke in Frankfurt am Main
Elektriker (5) Sanitär-Installateur (12) Heizungsbauer (1) Dachdecker (2) Zimmerer (5) Maler und Lackierer (1) Glaser (4) Metallbauer / Schlosser (6) Steinmetz (6) Maurer und Bauunternehmen (4) Raumausstatter / Polsterer (4) Schlüsseldienst (19) Fenster- und Türenbauer (1) Garten- und Landschaftsbau (5) Gerüstbauer (1)
Häufige Fragen zu Tischler (Schreiner) in Frankfurt am Main
Kann ich einen Eintrag auf dieser Seite korrigieren lassen?
Ja, Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebs können jederzeit eine Korrektur oder Ergänzung ihres Eintrags anfordern, etwa bei geänderten Kontaktdaten oder Öffnungszeiten. Der entsprechende Hinweis inklusive Kontaktweg findet sich im eigens dafür eingerichteten Bereich für Betriebe auf dieser Seite. Diese Angabe dient ausschließlich der ersten Orientierung.
Wie bereite ich eine Anfrage an einen Tischler (Schreiner) am besten vor?
Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Fotos des betroffenen Bereichs, grobe Maße sowie ein möglicher Zeitrahmen für die Umsetzung. Solche Angaben lassen sich bequem über das Kontaktformular übermitteln und erleichtern dem Betrieb spürbar die erste Einschätzung des Aufwands und der benötigten Zeit.
Ist Tischler (Schreiner) in Deutschland zulassungspflichtig?
Das hängt vom jeweiligen Gewerk ab: Tischler (Schreiner) gilt als zulassungspflichtig (Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung). Verbindliche Auskunft zur Eintragung eines konkreten Betriebs in die Handwerksrolle erteilt die zuständige Handwerkskammer, die auch bei weiteren Fragen zur Zulassungspflicht sowie zu möglichen Ausnahmeregelungen im Einzelfall gerne weiterhilft und berät.
Kann ich die Kosten für einen Tischler (Schreiner) von der Steuer absetzen?
Handwerkerleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a Einkommensteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden. Erforderlich sind in der Regel eine ordnungsgemäße Rechnung sowie ein Nachweis der Zahlung per Überweisung, nicht in bar. Details zu Ihrem konkreten Fall klärt am besten ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Repariert ein Tischler auch undichte Holzfenster?
Ja, viele Tischlereien reparieren Holzfenster, tauschen Dichtungen aus oder arbeiten verzogene Rahmen nach, statt gleich das ganze Fenster zu ersetzen. Das kann bei intakter Grundsubstanz kostengünstiger und ressourcenschonender sein als ein Komplettaustausch. Ob sich eine Reparatur lohnt, kann der Betrieb nach einer Begutachtung vor Ort einschätzen.
Kann ein Tischler auch alte Möbel restaurieren?
Ja, viele Tischlereien bieten die Restauration von antiken oder wertvollen Möbelstücken an, von der Reparatur beschädigter Furniere bis zur kompletten Aufarbeitung. Für die fachgerechte Restauration ist Erfahrung mit historischen Techniken und Materialien wichtig. Fragen Sie gezielt nach Referenzen im Bereich Möbelrestauration, wenn Ihnen die Erhaltung des Originalzustands wichtig ist.
Alle gezeigten Betriebsangaben basieren auf freien OpenStreetMap-Daten (Open Database License) und können sich seit der letzten Aktualisierung geändert haben. Eine Bewertung der gelisteten Betriebe findet auf dieser Seite nicht statt. Eintrag korrigieren · Methodik