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Raumausstatter / Polsterer · München · Bayern

Raumausstatter / Polsterer in München

Nicht jede Stadt hat dieselbe Dichte an Handwerksbetrieben. In München, einer Stadt mit 1.510.378 Einwohnern im Raum München, sind 15 Raumausstattungsbetriebe verzeichnet. Diese Seite stellt sie mit Kontaktdaten vor und ergänzt sie um Betriebe aus benachbarten Orten im Umkreis von 20 Kilometern, falls die Auswahl direkt vor Ort für Ihr Anliegen nicht ausreicht, sowie um eine kurze Checkliste zur Anfrage.

15in München
26im Umkreis 20 km
1.510.378Einwohner
Kurz gesagt: 15 Raumausstattungsbetriebe decken München ab, jeder Eintrag enthält Adresse, Kontaktweg und Angaben zum Tätigkeitsbereich. Weitere Betriebe aus dem Raum München sind ergänzend in der Umkreis-Ansicht gelistet.

Kostenlos Angebote anfordern

Erfasste Raumausstattungsbetriebe für München

  • POL-11 Polsterei

    Frundsbergstraße 11, 80634 München

    +49 170 9246841WebsiteÖffnungszeiten angegeben
  • Polsterei Ammon

    Donnersbergerstraße 40, 80634 München

    +49 178 356 22 56WebsiteÖffnungszeiten angegeben
  • Oben

    Ligsalzstraße 28, 80339 München

    +49 89 51009222WebsiteÖffnungszeiten angegeben
  • Schaumstoff Fischer

    Müllerstraße 47, 80469 München

    +49 89 264 512WebsiteÖffnungszeiten angegeben
  • Nähatelier & Polsterei

    Angertorstraße 1, 80469 München

  • Raumausstattung Pfaller

    Am Gänsebühel 1, 81247 München

    Öffnungszeiten angegeben
  • Zimmerwerk Raumausstattung

    München

    WebsiteÖffnungszeiten angegeben
  • Schaum-Stoffe Mayer

    München

    WebsiteÖffnungszeiten angegeben
  • Wagenpfeil

    Haager Straße 8, 81671 München

  • C & C Milano

    München

    Öffnungszeiten angegeben
  • Stewarts

    München

  • Studio Max Haun

    München

  • Vision Porter

    München

  • Wagenpfeil

    München

  • Werner Heibl

    München

München zählt 1.510.378 Einwohner und liegt im Raum München. Für diese Einwohnerzahl sind 15 Raumausstattungsbetriebe verzeichnet, eine Angabe, die einen groben ersten Eindruck der örtlichen Anbieterlage vermittelt, ohne dass daraus eine Aussage über Auslastung, Termine oder Preise der einzelnen Betriebe abgeleitet werden kann. Diese Kennzahlen dienen ausschließlich der ersten Orientierung.

Kennzahlen zu Raumausstattungsbetriebe in München

Landkreis / KreisMünchen
Einwohner je Betrieb in der Stadt100.692
Einträge mit Öffnungszeiten8 von 15
Betriebe in München15
Quelle: OpenStreetMap (ODbL), Stand 31.05.2026; Einwohner: Wikidata. Eigene Auswertung.

Auch in der Nähe: Raumausstattungsbetriebe im Raum München

Raumausstatter in München auf der Karte

25 Standorte auf der KarteBeim Laden werden Kartenkacheln von OpenStreetMap-Servern abgerufen, dabei wird Ihre IP-Adresse übertragen. Datenschutz

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende. Orange: in der Stadt, grau: Umgebung.

Rechtslage für Raumausstatter

Meisterpflicht (Anlage A)

Für Raumausstatter gilt in Deutschland: zulassungspflichtig (Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung). Diese Einstufung regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb tätig werden darf. Wer die Eintragung eines Betriebs in die Handwerksrolle prüfen möchte, wendet sich am besten direkt an die zuständige Handwerkskammer vor Ort. Das gilt unabhängig vom konkreten Einzelfall. Meisterpflicht-Check

Auswahlkriterien für einen Raumausstatter

  • Stoffauswahl und Musterkollektion ansehen
  • Eintragung in die Handwerksrolle prüfen
  • Referenzen oder Fotos ansehen
  • Liefer- und Montagezeiten klären
  • Gewährleistung schriftlich festhalten
Bevor der Betrieb anruftBeschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret: Was genau ist das Problem, seit wann besteht es, und was wurde bereits unternommen? Eine klare Beschreibung spart im Erstkontakt Zeit auf beiden Seiten und beschleunigt die erste Rückmeldung.

Weitere Gewerke in München

Elektriker (19) Sanitär-Installateur (32) Heizungsbauer (11) Dachdecker (3) Zimmerer (15) Tischler / Schreiner (17) Maler und Lackierer (13) Fliesenleger (3) Glaser (12) Metallbauer / Schlosser (14) Steinmetz (7) Maurer und Bauunternehmen (6) Rollladen- und Sonnenschutztechniker (1) Parkett- und Bodenleger (7) Schlüsseldienst (30) Fenster- und Türenbauer (3) Garten- und Landschaftsbau (20) Gerüstbauer (1)

Raumausstatter / Polsterer in der Umgebung

Häufige Fragen zu Raumausstatter in München

Kann ich einen Eintrag auf dieser Seite korrigieren lassen?

Ja, Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebs können jederzeit eine Korrektur oder Ergänzung ihres Eintrags anfordern, etwa bei geänderten Kontaktdaten oder Öffnungszeiten. Der entsprechende Hinweis inklusive Kontaktweg findet sich im eigens dafür eingerichteten Bereich für Betriebe auf dieser Seite. Diese Angabe dient ausschließlich der ersten Orientierung.

Was mache ich, wenn ein gelisteter Betrieb nicht mehr existiert?

Solche Hinweise sind sehr hilfreich für die Qualität dieser Seite. Über die auf der Seite genannte Kontaktmöglichkeit können veraltete oder falsche Einträge gemeldet werden, damit die Datenbasis für München und den gesamten Raum München möglichst aktuell und verlässlich bleibt. Ein Blick darauf lohnt sich in jedem Fall.

Kann ich die Kosten für einen Raumausstatter von der Steuer absetzen?

Handwerkerleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a Einkommensteuergesetz steuerlich geltend gemacht werden. Erforderlich sind in der Regel eine ordnungsgemäße Rechnung sowie ein Nachweis der Zahlung per Überweisung, nicht in bar. Details zu Ihrem konkreten Fall klärt am besten ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Was unterscheidet einen Raumausstatter in München von einem Betrieb im Umkreis?

Fachlich in der Regel nichts, der Unterschied liegt vor allem in der Entfernung zum eigenen Standort. Manche Betriebe im Umkreis von München sind ebenso gut erreichbar und decken denselben Leistungsbereich ab wie Betriebe direkt vor Ort in der Stadt selbst.

Lohnt sich das Neubeziehen eines Sofas?

Bei einem stabilen, qualitativ hochwertigen Gestell kann ein neuer Bezug oft günstiger und nachhaltiger sein als der Kauf eines neuen Möbelstücks. Ein Raumausstattungsbetrieb kann nach einer Begutachtung einschätzen, ob sich die Investition lohnt oder ob Rahmen und Polsterung bereits zu stark verschlissen sind. Auch die persönliche Bindung an ein Möbelstück spielt bei dieser Entscheidung oft eine Rolle.

Gilt die Steuerermäßigung auch für Raumausstatterarbeiten?

Ja, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten wie das Verlegen von Teppichboden im bestehenden Haushalt fallen unter § 35a EStG. Damit lassen sich 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, absetzen, sofern eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten vorliegt und per Überweisung bezahlt wurde. Für freistehende, neu gekaufte Möbelstücke ohne Einbau oder feste Verlegung gilt die Regelung dagegen nicht.

Zur Datengrundlage dieser Seite
Die auf dieser Seite gezeigten Betriebsdaten stammen aus OpenStreetMap und stehen unter der Open Database License. Angaben können veraltet oder unvollständig sein. Diese Seite spricht keine Bewertung oder Empfehlung einzelner Betriebe aus. Eintrag korrigieren · Methodik