Parkett- und Bodenleger · Hamburg · Hamburg
Parkett- und Bodenleger in Hamburg
Hamburg zählt im Raum Hamburg zu den Orten, für die eine eigene Übersicht an Parkettleger-Betrieben sinnvoll ist. Mit 3 erfassten Parkett- und Bodenlegerbetriebe vor Ort und weiteren Anbietern im Umkreis von 20 Kilometern deckt diese Seite die Region rund um 1.910.160 Einwohner ab und liefert zusätzlich Hintergrundinformationen zur Rechtslage sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen, ergänzt um praktische Tipps zur Anfrage.
Erfasste Parkett- und Bodenlegerbetriebe für Hamburg
Parkettlegerhandwerk Krzysztof Kostrzynski
Wümmeweg 9a, 21147 Hamburg
Böhden Bodenbelägeverlegetechnik
Müggenkampstraße 39, 20257 Hamburg
Bodenleger Parkett-Studio
Harksheider Straße 2, 22399 Hamburg
Hamburg liegt im Raum Hamburg und gehört mit 1.910.160 Einwohnern zu einer mittleren Größenkategorie deutscher Städte. Die 3 erfassten Parkett- und Bodenlegerbetriebe zeigen, dass die Branche vor Ort vertreten ist, wobei die tatsächliche Zahl aktiver Betriebe je nach Marktbewegungen leicht abweichen kann und regelmäßig überprüft werden sollte, damit die Angaben aktuell bleiben.
Kennzahlen zu Parkett- und Bodenlegerbetriebe in Hamburg
| Einträge mit Öffnungszeiten | 1 von 3 |
|---|---|
| Landkreis / Kreis | Hamburg |
| Betriebe im Umkreis von 20 km | 8 |
| Einträge mit Website-Angabe | 1 von 3 |
Auch in der Nähe: Parkett- und Bodenlegerbetriebe im Raum Hamburg
- 5,0 km
Rohde Fußbodentechnik GmbH
- 5,6 km
Bembe
- 7,3 km
Adam & Sohn Parkett- und Fußbodenarbeiten
- 10,6 km
Marco Franke
- 16,2 km
Piopek
Glashütter Damm 266a, Norderstedt
Parkettleger in Hamburg auf der Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende. Orange: in der Stadt, grau: Umgebung.
Rechtslage für Parkettleger
Meisterpflicht (Anlage A)
Wer sich für Details zur Zulassungspflicht von Parkettleger interessiert, findet die Grundregel hier: zulassungspflichtig (Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung). Für die verbindliche Prüfung, ob ein bestimmter Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist, ist die zuständige Handwerkskammer zuständig und über die üblichen Wege ansprechbar. Weitere Details ergeben sich meist erst im direkten Gespräch. Meisterpflicht-Check
Auswahlkriterien für einen Parkettleger
- Bei Parkett Eintragung in die Handwerksrolle prüfen
- Referenzen oder Musterflächen ansehen
- Gewährleistung schriftlich festhalten
- Umgang mit Fußbodenheizung besprechen
- Vorarbeiten am Untergrund klären
Weitere Gewerke in Hamburg
Elektriker (14) Sanitär-Installateur (37) Heizungsbauer (9) Dachdecker (3) Zimmerer (14) Tischler / Schreiner (14) Maler und Lackierer (18) Fliesenleger (4) Glaser (13) Metallbauer / Schlosser (20) Steinmetz (8) Maurer und Bauunternehmen (1) Rollladen- und Sonnenschutztechniker (2) Raumausstatter / Polsterer (8) Schlüsseldienst (26) Fenster- und Türenbauer (3) Garten- und Landschaftsbau (3)
Gut zu wissen: Fragen zu Parkettleger
Wie oft wird diese Seite aktualisiert?
Die Daten werden in regelmäßigen Abständen aus der zugrunde liegenden Datenquelle aktualisiert, um den Stand möglichst aktuell zu halten. Ein genaues Datum der letzten Aktualisierung lässt sich der zugehörigen Quellenangabe im Hinweisbereich dieser Seite jederzeit entnehmen. So lässt sich die Auswahl zusätzlich absichern.
Kann ich einen Eintrag auf dieser Seite korrigieren lassen?
Ja, Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebs können jederzeit eine Korrektur oder Ergänzung ihres Eintrags anfordern, etwa bei geänderten Kontaktdaten oder Öffnungszeiten. Der entsprechende Hinweis inklusive Kontaktweg findet sich im eigens dafür eingerichteten Bereich für Betriebe auf dieser Seite. Diese Angabe dient ausschließlich der ersten Orientierung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin bei einem Parkettleger?
Die Reaktionszeit hängt von der Auslastung des jeweiligen Betriebs ab und lässt sich von dieser Seite aus nicht pauschal beantworten. Bei dringenden Anliegen empfiehlt es sich, mehrere Betriebe in Hamburg parallel zu kontaktieren, die Dringlichkeit direkt zu benennen und gegebenenfalls auch Betriebe aus dem Umkreis anzufragen.
Was bedeutet zulassungspflichtig (Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung) bei einem Gewerk wie Parkettleger?
Diese Angabe beschreibt, ob für die selbstständige Ausübung des Gewerks ein Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation gesetzlich vorgeschrieben ist. Details, Übergangsregelungen und mögliche Ausnahmen dazu erklärt im Einzelfall die zuständige Handwerkskammer, die auch die Handwerksrolle führt und pflegt. Im Zweifel hilft ein zusätzlicher Blick auf die Details.
Braucht ein Parkettleger einen Meisterbrief?
Für die Verlegung von Parkett ist Parkettleger nach Anlage A Nummer 46 der Handwerksordnung zulassungspflichtig, ein Betrieb benötigt hierfür also Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation. Für das Verlegen anderer Beläge wie Laminat oder Vinyl als Bodenleger ist dagegen keine Meisterpflicht vorgeschrieben, da es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe handelt. Fragen Sie bei reinen Parkettarbeiten gezielt nach dem Meistereintrag.
Was tun bei einem Wasserschaden am Parkett?
Feuchtigkeit kann Holzböden aufquellen lassen oder zu dauerhaften Verfärbungen führen, weshalb bei einem Wasserschaden schnelles Handeln wichtig ist. Ein Parkett- und Bodenlegerbetrieb kann nach einer Begutachtung einschätzen, ob betroffene Dielen getrocknet und gerettet oder ausgetauscht werden müssen. Bei größeren Schäden lohnt sich die Einbindung der Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Diese Übersicht wurde mit Daten von OpenStreetMap erstellt, lizenziert unter der ODbL. Einzelne Angaben können veraltet sein. Diese Seite gibt keine Empfehlung für bestimmte Betriebe ab und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit. Eintrag korrigieren · Methodik