Maler und Lackierer · Lübeck · Schleswig-Holstein
Maler und Lackierer in Lübeck
Mit rund 219.044 Einwohnern gehört Lübeck zu den Städten im Raum Lübeck, in denen regelmäßig Bedarf an Maler-Leistungen entsteht, sei es für private Haushalte oder für Gewerbebetriebe. Nachfolgend finden Sie 5 erfasste Malerbetriebe mit Kontaktangaben sowie Betriebe aus dem näheren Umkreis, falls die örtliche Auswahl für Ihr Vorhaben nicht ausreichen sollte, dazu einige praktische Hinweise zur Vorbereitung Ihrer Anfrage.
Maler-Betriebe in Lübeck
Malereibetrieb Scheither
Schlutuper Kirchstraße 7, 23568 Lübeck
Hermann Jonas
Lübeck
Jürs GmbH
Lübeck
Andreas Vitense
Lübeck
Berderow GmbH
Lübeck
Mit 5 Malerbetriebe auf 219.044 Einwohner liegt Lübeck in einer Größenordnung, wie sie für Städte dieser Kategorie im Raum Lübeck nicht ungewöhnlich ist. Die genaue Betriebsdichte hängt von vielen Faktoren ab, etwa der Wirtschaftsstruktur vor Ort, und lässt sich nicht pauschal mit anderen Städten im Schleswig-Holstein vergleichen. Wer eine genauere Einschätzung sucht, sollte mehrere Betriebe direkt kontaktieren.
Zahlen zur Betriebsdichte in Lübeck
| Betriebe im Umkreis von 20 km | 9 |
|---|---|
| Einträge mit Website-Angabe | 2 von 5 |
| Betriebe in Lübeck | 5 |
| Einwohner | 219.044 |
Malerbetriebe in benachbarten Orten
- 12,4 km
Heiko Weigel Maler und Lackierer
Reinfelder Straße 1a, 23858 Heidekamp
- 16,9 km
Thomas Flor
Schlauentrift 10, 23923 Schönberg
- 17,7 km
Poldys Malerbetrieb
Hauptstraße 30a, 19217 Schlagsdorf
- 19,7 km
Mirko Friedrich GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 12, 23942 Dassow
Maler in Lübeck auf der Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende. Orange: in der Stadt, grau: Umgebung.
Rechtslage für Maler
Meisterpflicht (Anlage A)
Wer sich für Details zur Zulassungspflicht von Maler interessiert, findet die Grundregel hier: zulassungspflichtig (Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung). Für die verbindliche Prüfung, ob ein bestimmter Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist, ist die zuständige Handwerkskammer zuständig und über die üblichen Wege ansprechbar. Weitere Details ergeben sich meist erst im direkten Gespräch. Meisterpflicht-Check
Checkliste für die Betriebsauswahl
- Eintragung in die Handwerksrolle prüfen
- Materialqualität und Marken erfragen
- Vorarbeiten und Untergrundprüfung klären
- Zeitplan bei bewohnten Räumen abstimmen
- Referenzen oder Fotos abgeschlossener Projekte ansehen
Weitere Gewerke in Lübeck
Elektriker (5) Sanitär-Installateur (6) Zimmerer (5)
Maler und Lackierer in der Umgebung
Kurz erklärt: Fragen zu Maler
Betreibt diese Seite selbst einen Maler-Betrieb?
Nein, diese Seite ist ein reines Verzeichnis und betreibt selbst keinen Maler-Betrieb in Lübeck oder anderswo im Schleswig-Holstein. Sie stellt ausschließlich öffentlich verfügbare Kontaktdaten zusammen und vermittelt keine Aufträge im eigenen Namen an einzelne Betriebe. Das trägt zu einer reibungslosen Abwicklung bei.
Was mache ich, wenn ein gelisteter Betrieb nicht mehr existiert?
Solche Hinweise sind sehr hilfreich für die Qualität dieser Seite. Über die auf der Seite genannte Kontaktmöglichkeit können veraltete oder falsche Einträge gemeldet werden, damit die Datenbasis für Lübeck und den gesamten Raum Lübeck möglichst aktuell und verlässlich bleibt. Ein Blick darauf lohnt sich in jedem Fall.
Wie finde ich einen seriösen Maler in Lübeck?
Diese Seite listet Malerbetriebe, die vor Ort tätig sind, ersetzt aber keine eigene Prüfung durch Sie selbst. Ein Blick auf Gewerbeanmeldung, Erreichbarkeit und gegebenenfalls die Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer kann bei der eigenen Einschätzung eines Betriebs zusätzlich helfen.
Woher stammen die Daten zu den Malerbetriebe auf dieser Seite?
Die Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Daten von OpenStreetMap unter der Open Database License. Sie können unvollständig oder veraltet sein, da sich Betriebe verändern, umziehen oder schließen können. Hinweise auf fehlende oder fehlerhafte Einträge nehmen wir über die auf der Seite genannte Kontaktmöglichkeit gerne entgegen.
Muss ein Malerbetrieb einen Meisterbrief haben?
Ja, Maler und Lackierer ist nach Anlage A Nummer 10 der Handwerksordnung zulassungspflichtig. Ein Betrieb darf selbstständig nur arbeiten, wenn er mit Meisterbrief oder gleichwertiger Qualifikation in die Handwerksrolle eingetragen ist. Dieser Nachweis ist besonders bei größeren Fassadenprojekten relevant.
Kann ich selbst streichen und nur schwierige Teile vom Fachbetrieb machen lassen?
Grundsätzlich ist das möglich, viele Malerbetriebe bieten auch Teilleistungen wie Untergrundvorbereitung, Grundierung oder Fassadenarbeiten in der Höhe an, während einfache Innenanstriche in Eigenregie erfolgen. Sprechen Sie das gewünschte Aufteilung offen mit dem Betrieb ab. Bei Gewährleistungsfragen ist wichtig, klar zu dokumentieren, welche Arbeiten vom Fachbetrieb und welche in Eigenleistung ausgeführt wurden.
Die Kontaktdaten auf dieser Seite stammen aus OpenStreetMap und unterliegen der ODbL. Für Vollständigkeit oder Aktualität kann keine Garantie übernommen werden. Diese Seite bewertet oder empfiehlt keinen der gelisteten Betriebe. Eintrag korrigieren · Methodik