Glossar
Seitenschutz
Der Seitenschutz besteht üblicherweise aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett und wird an den offenen Rändern von Gerüstebenen, Dächern oder anderen erhöhten Arbeitsflächen angebracht, um ein Abstürzen von Personen oder herabfallenden Gegenständen zu verhindern. Er zählt zu den grundlegenden Arbeitsschutzeinrichtungen auf Baustellen mit Absturzgefahr.
Die genauen Anforderungen an Höhe und Abstand der einzelnen Bauteile des Seitenschutzes sind in den geltenden Arbeitsschutzvorschriften geregelt und richten sich unter anderem nach der Absturzhöhe an der jeweiligen Stelle. Ein fehlender oder unvollständiger Seitenschutz stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für alle auf der Baustelle tätigen Personen dar.
Neben Gerüsten kommt Seitenschutz auch bei Dacharbeiten, offenen Deckenöffnungen oder Baugruben zum Einsatz. Ein Gerüstbaubetrieb plant und montiert den erforderlichen Seitenschutz passend zur jeweiligen Baustellensituation und prüft ihn während der gesamten Nutzungsdauer regelmäßig auf einwandfreien Zustand.
Auch bei nur kurzzeitigen Arbeiten in der Höhe darf auf einen vollständigen Seitenschutz nicht verzichtet werden, da die meisten Absturzunfälle gerade bei vermeintlich kurzen, unkomplizierten Tätigkeiten passieren. Alternativ zum klassischen Geländer kommen bei bestimmten Anwendungen auch persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz zum Einsatz, die jedoch höhere Anforderungen an Schulung und Anschlagpunkte stellen als ein baulicher Seitenschutz.
Ein regelmäßiger Sichtcheck durch die auf der Baustelle tätigen Personen selbst ergänzt die planmäßigen Prüfungen durch den Gerüstbaubetrieb sinnvoll.
Bei provisorischen Arbeitsplattformen, etwa auf Hubarbeitsbühnen, gelten für den Seitenschutz vergleichbare Sicherheitsanforderungen wie bei klassischen Gerüsten. Vorbildliche Baustellen dokumentieren solche Kontrollen zusätzlich schriftlich im Bautagebuch.