Glossar
Fanggerüst
Ein Fanggerüst wird an Gebäuden aufgestellt, um herabfallende Bauteile, Werkzeuge oder Materialien aufzufangen und so Personen unterhalb der Arbeitsstelle vor Verletzungen zu schützen. Zusätzlich kann ein Fanggerüst unter bestimmten Voraussetzungen auch als Absturzsicherung für Personen dienen, die auf einer höher gelegenen Arbeitsfläche tätig sind.
Von einem reinen Traggerüst, das in erster Linie als Arbeits- und Zugangsebene dient, unterscheidet sich das Fanggerüst durch seine spezielle Auffangfunktion und die entsprechend andere Bemessung von Belaghöhe und Abstand zur Fassade. Welche Gerüstart im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach Art der Arbeiten und den geltenden Arbeitsschutzvorschriften.
Die Planung und Aufstellung eines Fanggerüsts erfordert Fachwissen über zulässige Belastungen, Verankerungspunkte und Standsicherheit, insbesondere bei größeren Gebäudehöhen oder ungünstigen Witterungsbedingungen. Ein Gerüstbaubetrieb übernimmt Planung, Aufbau, regelmäßige Prüfung während der Nutzungsdauer und den fachgerechten Abbau des Gerüsts.
Die genaue Ausführung eines Fanggerüsts, etwa Netzbespannung oder feste Bohlenbeläge, richtet sich nach Art der zu erwartenden herabfallenden Materialien und der Höhe der Arbeiten. Bei Abbruch- oder Sanierungsarbeiten mit besonders hohem Risiko herabfallender Bauteile kann zusätzlich eine engmaschigere Netzabdeckung oder ein zusätzlicher unterer Fangschutz erforderlich sein, den der Gerüstbaubetrieb je nach Gefährdungsbeurteilung plant.
Nach Sturm oder starkem Regen wird ein Fanggerüst in der Regel vom Gerüstbaubetrieb erneut auf Standsicherheit kontrolliert, bevor die Arbeiten fortgesetzt werden.
Eine lückenlose Dokumentation aller Prüfungen erleichtert es zudem, im Bedarfsfall gegenüber Behörden oder Versicherungen die Betriebssicherheit des Gerüsts nachzuweisen.