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Glossar

Schwimmende Verlegung

Kurz gesagt: Bei der schwimmenden Verlegung liegt der Bodenbelag lose auf einer Dämmschicht, ohne fest mit dem Untergrund verklebt oder verbunden zu sein.

Bei der schwimmenden Verlegung wird der Bodenbelag, etwa Fertigparkett, Laminat oder mancher Vinylboden, nicht fest mit dem darunterliegenden Estrich verklebt, sondern liegt lose auf einer dünnen Dämm- oder Trittschalldämmschicht auf. Die einzelnen Elemente werden untereinander verbunden, sodass eine zusammenhängende, aber vom Untergrund entkoppelte Fläche entsteht.

Diese Bauweise erleichtert nicht nur die Verlegung, da kein Kleber aushärten muss, sondern verbessert häufig auch die Trittschalldämmung zur darunterliegenden Wohnung, was besonders in Mehrfamilienhäusern relevant ist. Zudem lässt sich ein schwimmend verlegter Boden bei Bedarf leichter wieder entfernen als ein vollflächig verklebter Belag.

Wichtig bei schwimmender Verlegung ist ein ausreichender Randabstand zur Wand, der als sogenannte Dehnungsfuge dient und spätere Ausdehnungen des Bodens durch Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen aufnimmt. Wird dieser Abstand nicht eingehalten, kann sich der Boden im ungünstigsten Fall aufwölben. Verdeckt wird die Fuge anschließend meist mit einer Sockelleiste.

Alternativ zur schwimmenden Verlegung steht bei manchen Bodenbelägen die vollflächige Verklebung mit dem Estrich zur Verfügung, die einen etwas festeren Gehkomfort und ein geringeres Hohlklangrisiko bietet, dafür aber weniger flexibel bei einem späteren Rückbau ist. Welche Verlegeart im Einzelfall geeigneter ist, hängt von Bodenbelag, Nutzung und den baulichen Gegebenheiten ab und sollte mit dem ausführenden Parkettlegerbetrieb abgestimmt werden.

Bei sehr großen Raumflächen werden zusätzlich Bewegungsfugen innerhalb der Fläche eingeplant, damit sich der schwimmend verlegte Boden auch über größere Distanzen spannungsfrei ausdehnen kann.

Nach der Verlegung sollte der Boden einige Tage vor starker Belastung geschont werden, damit sich die einzelnen Elemente setzen können.

PraxishinweisAchten Sie bei schwimmend verlegten Böden auf ausreichende Dehnungsfugen zur Wand, das beugt einem späteren Aufwölben des Bodens vor.

Betroffene Gewerke

Parkett- und Bodenleger

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