Glossar
Handwerkskammer
Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vertreten die Interessen aller Handwerksbetriebe in ihrem jeweiligen Kammerbezirk, unabhängig davon, ob diese Mitglied in einer Innung sind. Zu ihren Aufgaben gehören die Führung der Handwerksrolle, die Organisation von Meisterprüfungen, die Überwachung der Berufsausbildung sowie Beratung für Gründung, Betriebsführung und Nachfolge.
Für Auftraggeber ist die Handwerkskammer vor allem als Auskunftsstelle relevant: Sie kann bestätigen, ob ein Betrieb im jeweiligen Gewerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, und vermittelt bei manchen Kammern auch bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Handwerksbetrieben, etwa über Schlichtungsstellen. Zusätzlich betreiben viele Kammern Online-Verzeichnisse, in denen sich Betriebe ihres Bezirks finden lassen.
Deutschland ist in mehrere Dutzend Handwerkskammerbezirke aufgeteilt, jede Kammer ist für die Betriebe in ihrer Region zuständig. Bei bundesweit oder überregional tätigen Betrieben kann die Zuständigkeit über den Sitz des Unternehmens ermittelt werden, im Zweifel hilft eine kurze Anfrage bei der Kammer selbst weiter.
Neben der reinen Auskunftsfunktion bieten viele Handwerkskammern zusätzlich Verbraucherberatung an, etwa zu allgemeinen Fragen rund um Handwerkerverträge oder zur Einordnung eines Angebots. Diese Beratung ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Streitfall, kann aber erste Orientierung geben. Auch für Betriebe selbst sind die Kammern zentrale Ansprechpartner, etwa bei der Ausbildung von Lehrlingen oder bei der Vorbereitung auf die Meisterprüfung, was mittelbar auch der Qualität der am Markt tätigen Betriebe zugutekommt.
Für die Suche nach einem passenden Betrieb bieten manche Kammern zusätzlich regionale Verzeichnisse an, die nach Gewerk und Postleitzahl gefiltert werden können.
Verwandte Begriffe
Quelle: Handwerksordnung (HWO), Gesetze im Internet, abgerufen September 2026.