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Glossar

BEG-Einzelmaßnahmen

Kurz gesagt: BEG-Einzelmaßnahmen bezeichnen einzelne energetische Sanierungsschritte, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude grundsätzlich förderfähig sein können.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, unterscheidet unter anderem zwischen der Förderung einer umfassenden energetischen Gesamtsanierung und der Förderung sogenannter Einzelmaßnahmen. Zu solchen Einzelmaßnahmen zählen typischerweise Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, der Austausch von Fenstern, sowie Maßnahmen an der Anlagentechnik wie der Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage oder eine Optimierung der Heizungsanlage, etwa durch einen hydraulischen Abgleich.

Da sich Förderprogramme, Antragswege und Fördersätze im Zeitverlauf ändern können, lassen sich an dieser Stelle keine aktuellen Prozentsätze oder Höchstbeträge seriös nennen, ohne eine tagesaktuelle amtliche Quelle zu prüfen. Wer eine energetische Maßnahme plant, sollte sich deshalb vor Beauftragung direkt bei den zuständigen Förderstellen oder über einen Energieberater über die aktuell geltenden Bedingungen informieren.

Handwerksbetriebe aus den Bereichen Heizung, Dämmung, Fenster und Elektro sind häufig mit den formalen Anforderungen an einen Förderantrag vertraut und können bei der Einordnung helfen, eine verbindliche Förderzusage kommt aber ausschließlich von der zuständigen Förderstelle selbst.

Ein weiterer Aspekt ist die Reihenfolge der Maßnahmen: Manche Förderprogramme setzen voraus, dass vorab ein Sanierungsfahrplan oder eine Energieberatung erstellt wird, bevor einzelne Maßnahmen beantragt werden können, um Zuschüsse in voller Höhe zu erhalten. Wird eine Maßnahme ohne vorherige Förderzusage begonnen, kann dies je nach Programm den gesamten Förderanspruch gefährden, weshalb die Reihenfolge von Beratung, Antrag und Beauftragung sorgfältig eingehalten werden sollte.

Auch nach Abschluss der Maßnahme sollten alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig für die Verwendungsprüfung aufbewahrt werden.

PraxishinweisInformieren Sie sich vor Beauftragung einer energetischen Maßnahme direkt bei der zuständigen Förderstelle über aktuelle Bedingungen, statt sich auf pauschale Angaben zu verlassen.

Betroffene Gewerke

Heizungsbauer Dämmung und Isolierung Fenster- und Türenbauer

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